1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Nutzern der SchweizMobilCard und SchweizMobil bei deren Nutzung. Wer die SchweizMobilCard benützt, erklärt sich mit den nachfolgend aufgeführten Nutzungsbedingungen einverstanden.
2. Die SchweizMobilCard berechtigt die namentlich aufgeführte Person sowie alle in Ihrem Haushalt wohnhaften Personen zum Bezug der Angebote.
3. Die angebotenen Leistungen dürfen nur angefordert werden, wenn sich der Leistungsbezüger mit einer gültigen SchweizMobilCard ausweisen kann. Die Kontrolle kann erfolgen, indem dem Anbieter
a) eine gültige SchweizMobilCard vorgewiesen wird (gültig ist auch der Ausdruck der zeitlich befristeten provisorischen Card)
b) per Telefon, Mail oder Internet die SchweizMobilCard-Nummer mitgeteilt wird
In beiden Fällen ist der Anbieter berechtigt, die Gültigkeit der SchweizMobilCard bei SchweizMobil zu überprüfen und vor Ort von den berechtigten Personen einen offiziellen Ausweis zu verlangen.
4. Die Angebote können zeitlich, mengenmässig (z.B. Anzahl verfügbare Zimmer) oder aus anderen Gründen limitiert sein. Ein Anspruch auf irgendwelche Ersatzleistung besteht nicht.
5. Alle Angaben zu den Angeboten stammen von den Anbietern. Die Verantwortung für die Angebote liegt allein beim jeweiligen Anbieter. Allfällige Ansprüche können nur gegenüber diesem geltend gemacht werden. Die Stiftung SchweizMobil übernimmt keine Gewähr hinsichtlich Verfügbarkeit, Qualität, Umfang und Sicherheit. Sie haftet nicht für fehlerhafte Angaben der Anbieter. Die Stiftung SchweizMobil haftet weder für Unfälle, Personen- und Sachschäden noch für andere Ansprüche.
6. Die Stiftung SchweizMobil lehnt jede Verantwortung und Haftung für den Inhalt auf Webseiten Dritter ab, auf die mittels Hyperlinks verwiesen wird.
7. Die Funktionen von MySchweizMobil (eigene Routen Zeichnen, berechnen etc.) unterliegen folgenden Beschränkungen:
a) Tracks dürfen nur für den persönlichen Gebrauch berechnet und heruntergeladen werden
b) es können maximal 50 Tracks erstellt oder hochgeladen (max. 2 MB pro Track) und gespeichert werden
c) die Nutzung von MySchweizMobil unterliegt den Copyright und Datenschutzbedingungen von schweizmobil.ch
d) bei Missbrauch kann der Zugang gesperrt werden
8. Die SchweizMobilCard gilt jeweils für das angegebene Jahr sowie bis Ende April des Folgejahres. Wird die SchweizMobilCard nicht innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung bezahlt, verliert sie ihre Gültigkeit und darf nicht mehr verwendet werden.
Die SchweizMobilCard ist ein Abonnement, das jederzeit bis auf Ende des laufenden Jahres gekündigt werden kann. Ohne Kündigung wird jeweils im Frühjahr des Folgejahres automatisch eine neue SchweizMobilCard per Post mit einer Rechnung zugestellt.
9. Die Stiftung SchweizMobil ist berechtigt, ihre Leistungen bezüglich SchweizMobilCard jederzeit einzustellen. Daraus können keinerlei Ansprüche gestellt werden. Bereit bezahlte Abonnemente werden entschädigungslos hinfällig.
10. Änderungen von Adresse und E-Mail oder anderer Pflichtangaben sind spätestens bei Bezug einer neuen SchweizMobilCard auf schweizmobilcard.ch > Mein Konto, nachzuführen.
11. Die Eigentümerin oder der Eigentümer der SchweizMobilCard ist einverstanden, dass seine persönlichen Daten in die Adress-Datenbank der Stiftung SchweizMobil aufgenommen werden. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben. Bei Bedarf kann SchweizMobil diese Daten zur Pflege von Adressmutationen mit den Adressen der Schweizerischen Post abgleichen.
12. Die Nutzung der Websites von Schweizmobil unterliegen folgenden Copyright und Datenschutzbestimmungen
13. Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf www.schweizmobil.ch, Bereich SchweizMobilCard eingesehen werden. SchweizMobil behält sich vor, die Nutzungsbedingen jederzeit zu ändern.
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen.
14. Rechtsstreitigkeiten zwischen Nutzer und SchweizMobil unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern. Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen des Nutzers das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien, für Klagen von SchweizMobil das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei zuständig. Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen, die für die persönlichen oder familiären Bedürfnisse des Nutzers bestimmt sind.
